Naturpark-Verordnung
April 2019
Seit vorigem Herbst haben wir weiter versucht, die Gleichbehandlung der Bürger der Märkischen Schweiz voranzubringen.
Zuletzt hat unser Vorstandsmitglied Egbert Müller sich während des Bürgerdialogs in Strausberg am 12.03.2019 an den Ministerpräsidenten Dr. Woidke gewendet. Zur Unterlegung unseres Anliegens sandte Egbert Müller folgende ausführliche mail
an das Büro des Ministerpräsidenten.
Ende 2018
Am 22.11.2018 fand eine Sitzung des Kuratoriums des Naturparks statt. Der Vertreter des Landesamtes für Umwelt erklärte, dass der Forderung nach einer zu anderen Naturparks und Landschaftsschutzgebieten gleichlautenden Formulierung des Genehmigungsvorbehaltes entsprochen wird. Allen, die uns auf diesem Weg unterstützt haben, nochmals ein herzliches Dankeschön!
Eine aus unserer Sicht notwendige Gleichbehandlung der Ortslagen ist allerdings weiterhin nicht vorgesehen.
Oktober 2018
DANKE!
Wir bedanken uns bei allen, die in den letzten Wochen unermüdlich unser Anliegen unterstützt, Informationen verteilt und Unterschriften gesammelt haben. Auf diese Weise sind 500 Unterschriften und etliche weitere Stellungnahmen zusammengekommen. Ein Dank auch an alle, die so von ihrem Recht auf Beteiligung Gebrauch gemacht haben. Wir werden uns in den nächsten Wochen und Monaten dafür einsetzen, dass dieses Engagement auch wahrgenommen und berücksichtigt wird.
Unsere Stellungnahme können Sie hier
einsehen.
Nur
gemeinsam können wir etwas bewegen!
WARUM
wird die Märkische Schweiz anders behandelt als andere Naturparks und Landschaftsschutzgebiete in Brandenburg?
1990 wurde der Naturpark "Märkische Schweiz" mit der "Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark „Märkische Schweiz“" ohne Beteiligung der Betroffenen festgesetzt.
Seitdem gilt die Verordnung mit minimalen Modifikationen fort.
Ende 2016 angekündigt, 2017 im Verfahren der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur (eingeschränkten) Stellungnahme ausgelegt, liegt jetzt erstmals die Verordnung zum Naturpark öffentlich zur Einsicht und Stellungnahme aus. Dabei soll laut Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger "die künftige Verordnung das Bauen in den Ortslagen beziehungsweise das Bauen im Naturpark, außerhalb von Naturschutzgebieten, erleichtern“. Dies kann mit dem vorliegenden Entwurf aus unserer Sicht allerdings nicht gelingen.
Im Folgenden erläutern wir unsere Sicht. Wenn Sie Fragen haben, so senden Sie uns eine email an
verein@ims-maerkische-schweiz.de
oder rufen Sie uns doch gern an unter
Dr. Ingo Ebner: 0170 9635262
Manfred Dosdall: 033432 71505
In Anbetracht der Kürze der Zeit haben wir es noch nicht geschafft, alle relevanten Informationen aufbereitet für Sie zur Verfügung zu stellen. Bitte verfolgen Sie deshalb unsere Webseite, wir werden in rascher Folge weitere Informationen bereitstellen. Bisher stehen über die allgemeinen Informationen hinaus eine Muster-Stellungnahme
und Informationen zu unseren Unterschriftenlisten
bereit. Wir planen außerdem eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürger durchzuführen.
Kritikpunkte am Verordnungsentwurf:
Aufgrund der Entstehungsgeschichte in der DDR unterliegt der Naturpark "Märkische Schweiz" einer anderen Behandlung als alle anderen Naturparke in Brandenburg. Eine Gleichstellung der Bürger der Märkischen Schweiz wurde trotz vieler Proteste und Anträge bisher verhindert. Deshalb ist es Zeit, bei der Auslegung des Verordnungsentwurfs auf die, im Grundgesetz verankerte, Gleichstellung zu dringen.
1. Ungleichbehandlung Ortslagen
In keinem anderen Naturpark Brandenburgs und keinem Landschaftsschutzgebiet, das nach 1990 gegründet wurde, befinden sich die Siedlungsgebiete innerhalb des Schutzgebietes. Statt in der Märkischen Schweiz die Siedlungsgebiete auch aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern, sollen nur sehr kleinteilig umrissene Kerngebiete als "Ortslagen" von Bauverboten befreit werden. In anderen Gebieten ist ein Großteils der bebauten Flächen herausgenommen, teils wurden sogar einzelne Gebäude aus dem LSG ausgegliedert. Warum erfolgt in der Märkischen Schweiz nicht das Gleiche?
Wir haben die nur (noch) bis zum 21. September 2018 im Auslegungsverfahren befindlichen (deutlich veralteten!) topographischen Karten ausgewertet und festgestellt:
- an 55 Stellen befinden sich Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft zu den "Ortslagen", sind aber ausgeschlossen.
- an 21 Stellen befinden sich von den "Ortslagen" komplett nicht erfasste Wohnplätze
- an 52 weiteren Stellen sind ebenfalls Gebäude betroffen
- an 21 Stellen befinden sich von den "Ortslagen" komplett nicht erfasste Wohnplätze
- an 52 weiteren Stellen sind ebenfalls Gebäude betroffen
DIe entsprechenden Areale bzw. Grundstücke sind in den weiter unten
verlinkten Karten von uns blau umrandet.
2. Ungleichbehandlung außerhalb der Ortslagen
Auch außerhalb der (kleinteiligen) "Ortslagen" soll laut Umweltminister Vogelsänger das Bauen erleichtert werden. Dazu wurde das Bauverbot außerhalb der Ortslagen durch einen „Genehmigungsvorbehalt“ ersetzt, aber auch dieser entspricht nicht den Regelungen, die in anderen LSG in Brandenburg bestehen. Dort MUSS
eine Genehmigung erteilt werden, wenn das beabsichtigte Bauvorhaben nur unerheblich in das Landschaftsschutzgebiet eingreift. Wohlgemerkt, damit besteht noch kein Anspruch auf ein tatsächliches Bauen. Dazu müssen noch alle anderen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sein. Aber eben das LSG kann nicht mehr zum Verhindern herangezogen werden! Im vorliegenden Entwurf für die Märkische Schweiz DARF
dagegen nur erteilt werden. Auch hier fragt man sich, warum eine Gleichbehandlung verweigert wird.
3. weitere Kritikpunkte
Über die Hauptkritikpunkte zu Ortslagen und Genehmigungsvorbehalt finden sich weitere Unstimmigkeiten im Entwurf.
topographische Karten, unsere Auswertung des Kartenmaterials


DIe Areale bzw. Grundstücke, auf denen Gebäude außerhalb der "Ortslagen" zu erkennen sind, blau umrandet.
Karte 1: Prötzel, Kähnsdorf
Karte 2: Prädikow, Ihlow, Ernsthof, Grunow
Karte 3: Reichenberg, Ringenwalde
Karte 4: Altfriedland, Karlsdorf
Karte 5: Hohenstein, Ruhlsdorf, Gladowshöhe
Karte 6: Bollersdorf, Buckow, Hasenholz, Liebenhof
Karte 7: Pritzhagen, Julianenhof, Buckow, Münchehofe
Karte 8: Hermersdorf
Karte 9: Garzau-Garzin
Karte 10: Bergschäferei, Waldsieversdorf, Rotes Luch
Karte 11: Waldsieversdorf, Dahmsdorf, Brigittenhof, Schlagenthin, Müncheberg
Karte 12: Obersdorf
Karte 13: Heidekrug
Karte 14: Hoppegarten
Karte 4: Altfriedland, Karlsdorf
Karte 5: Hohenstein, Ruhlsdorf, Gladowshöhe
Karte 6: Bollersdorf, Buckow, Hasenholz, Liebenhof
Karte 7: Pritzhagen, Julianenhof, Buckow, Münchehofe
Karte 8: Hermersdorf
Karte 9: Garzau-Garzin
Karte 10: Bergschäferei, Waldsieversdorf, Rotes Luch
Karte 11: Waldsieversdorf, Dahmsdorf, Brigittenhof, Schlagenthin, Müncheberg
Karte 12: Obersdorf
Karte 13: Heidekrug
Karte 14: Hoppegarten